Monday, August 31, 2015

LG Köln: Ausscheidender Handelsvertreter hat Anspruch auf volle Bestandspflegeprovision

http://ift.tt/1EsjDrY Auch ein ausscheidender Handelsvertreter hat Anspruch auf die volle Bestandspflegeprovision. Das entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 30.06.2015, Az.: 4 O 355/14 (noch nicht rechtskräftig).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Landgericht Köln hat die Position von Handelsvertretern, z.B. Versicherungsvertretern, gestärkt. Sie haben auch nach Beendigung des Handelsvertretervertrags Anspruch auf die volle Bestandspflegeprovision.

Im vorliegen Fall endete der Handelsvertretervertrag zum 31. März 2014. Zuvor war der Kläger elf Jahre als Handelsvertreter und Agenturleiter für die Beklagte tätig. Diese hatte ihm nur einen Teil der Bestandspflegeprovision ausgezahlt. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass ihm nach §§ 87, 87a HGB die ungekürzte Bestandspflegeprovision zustehe.

Vertraglich war geregelt, dass der Bestandsprovisionsanspruch mit der Zahlung des vollen Jahresbetrags bzw. entsprechender Raten entsteht. Dem stehe nach Auffassung des Landgerichts auch nicht entgegen, dass der Vertrag vor Ablauf des Jahres beendet wurde. Dies führe nicht dazu, dass der Bestandspflegeprovisionsanspruch anteilig zu kürzen wäre. Der Handelsvertreter erbringe seine Leistung dadurch, dass die Kunden bestehende Verträge nicht kündigen und die Prämie zahlen. Dafür erhalte er die Bestandspflegeprovision. Die weitere Pflege der Kundenkontakte könne nur noch einem weitergehenden Zweck, z.B. die Fortführung der Verträge in den kommenden Jahren verfolgen. Einfluss auf die bereits eingetretene Vertragslaufzeit und die erfolgte Prämienzahlung habe sie nicht mehr. Eine zeitliche Verknüpfung der Leistungen des Vertreters könne somit nur den Zeitraum bis zur Verlängerung des Vertrags und der Prämienzahlung betreffen. Ansonsten würde aus der Bestandspflegeprovision eine Treueprämie. Daher habe der klagende Vertreter Anspruch auf die volle Bestandspflegeprovision.

Handelsvertretern stehen für die Geschäftsabschlüsse, die er für ein anderes Unternehmen tätigt, Provisionen zu. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Geschäftsabschluss, z.B. den Abschluss einer Versicherungspolice. Der Anspruch entfällt auch dann nicht, wenn das Unternehmen nicht liefern kann. Da das Unternehmen häufig über einen längeren Zeitraum von den getätigten Geschäftsabschlüssen profitiert, können auch Ausgleichansprüche für den Handelsvertreter entstehen.

Gerade um die Zahlung von Provisionen oder Ausgleichsansprüche kann es bei Beendigung des Handelsvertretervertrags rechtliche Streitigkeiten geben. Daher sollten nach Möglichkeit schon beim Vertragsabschluss im Handelsvertreterrecht versierte Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

http://ift.tt/1EsjDrY

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post LG Köln: Ausscheidender Handelsvertreter hat Anspruch auf volle Bestandspflegeprovision appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1VqA24A

Friday, August 28, 2015

Automatischer Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige

http://ift.tt/1IYBZfL Mit dem automatischen Informationsaustausch wird der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert. Auch die Schweiz beteiligt sich. Steuerhinterzieher können noch zur Selbstanzeige greifen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ab dem Jahr 2017 beteiligen sich mehr als 50 Staaten am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten. Damit soll der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert werden. Ab 2018 beteiligt sich auch die Schweiz. Ein entsprechendes Abkommen haben die EU und die Schweiz bereits unterzeichnet. Demnach werden zwischen den EU-Staaten und der Schweiz Informationen zu den Bankdaten der Bürger des jeweils anderen Landes automatisch ausgetauscht.

An diesem Abkommen wird sich auch nichts ändern, wenn sich Initiativen zur Wahrung des Bankgeheimnisses in der Schweiz durchsetzen sollten. Wer als Ausländer unversteuerte Kapitaleinkünfte auf einem Bankkonto in der Schweiz hat, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung auffliegt. Die Schweiz hat als Steueroase ausgedient.

Wird die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, drohen empfindliche Strafen von der Geldstrafe bis hin zur Haftstrafe ohne Bewährung. Um sich vor einer Strafverfolgung zu schützen und einer Verurteilung zu entgehen, haben Betroffene nach wie vor die Möglichkeit eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, wenn sie zur Straffreiheit führen soll.

Diese hohen Anforderungen sind für den Laien kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und könne sie so verfassen, dass sie wirkt.

Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro bewirkt die erfolgreiche Selbstanzeige komplette Straffreiheit. Bei höheren Hinterziehungssummen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.

http://ift.tt/1IYBZfL

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Automatischer Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1InD7ZE

BAG: Mehrere befristete Arbeitsverträge in kurzer Zeit können bei Sachgrund zulässig sein

http://ift.tt/1Kp8gSv Liegt ein Sachgrund vor, kann ein befristetes Arbeitsverhältnis mehrfach hintereinander verlängert werden, ohne dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhält.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine zeitliche Befristung des Arbeitsvertrags ist möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt oder die Befristung maximal zwei Jahre beträgt. Liegt aber ein Sachgrund vor, können befristete Arbeitsverträge mehrfach hintereinander geschlossen werden. Dadurch entsteht für den Arbeitnehmer nicht der Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 29. April 2015 bestätigt (Az.: 7 AZR 310/13).

Geklagt hatte ein Mann, der in einem Zeitraum von 15 Jahren von der Kommune zehn befristete Arbeitsverträge als stellvertretender Küchenleiter des städtischen Alten- und Pflegeheims erhielt. Er wurde jeweils als Vertretung für die stellvertretende Küchenleiterin eingestellt, die u.a. wegen der Geburt ihrer drei Kinder, schwangerschaftsbedingter Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub zur Betreuung der Kinder ausfiel. Die Arbeitsverträge des Klägers hatten jeweils Laufzeiten, die sich mit der prognostizierten Ausfallzeit der Frau deckten.

Wenige Wochen nach dem Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrag, klagte der Mann auf eine unbefristete Einstellung. Die Befristung sei unzulässig, da nicht mehr mit der Rückkehr der Frau zu rechnen gewesen sei und damit kein Sachgrund für die Befristung mehr vorläge. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hatten seine Klage abgewiesen und auch die Revision am BAG blieb erfolglos.

Die Arbeitsverträge seien jeweils zeitlich befristet geschlossen worden, um die Frau zu vertreten. Der Arbeitgeber müsse Prognosen über die voraussichtliche Dauer der Vertretung treffen und habe auch mit der Rückkehr der Frau rechnen müssen. Insofern habe der Arbeitgeber in allen Fällen auf den Vertretungsbedarf reagiert. Ein dauerhafter Bedarf für die Beschäftigung des Klägers habe zu keinem Zeitpunkt bestanden und daher sei auch nicht von einem Rechtsmissbrauch auszugehen.

Trotz Arbeitsvertrag kann es im Arbeitsrecht immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Um die eigenen Interessen zu wahren, können im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

http://ift.tt/1Kp8gSv

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post BAG: Mehrere befristete Arbeitsverträge in kurzer Zeit können bei Sachgrund zulässig sein appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1UabRtP

Hansa Treuhand HT Flottenfonds II: MS Hansa Aalesund offenbar verkauft

http://ift.tt/1hHxX63 Das Containerschiff MS Hansa Aalesund aus dem Hansa Treuhand HT Flottenfonds II wurde offenbar verkauft, meldet das „fondstelegramm“.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der von Hansa Treuhand als Dachfonds aufgelegte HT Flottenfonds II investierte in die fünf Einzelschiffe MS Discoverer, MS HS Challenger, MS Hansa Nordburg, MS Hansa Aalesund und MS HS Humboldt.

Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet auch der HT Flottenfonds II in Schwierigkeiten und litt unter dem niedrigen Niveau der Charterraten. Das führte schließlich dazu, dass 2010 frisches Kapital nötig wurde, um ein Sanierungskonzept umzusetzen. 2013 geriet die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Humboldt in Liquiditätsschwierigkeiten, die durch die Rückforderung von Ausschüttungen behoben werden sollten. 2014 wurde für die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt.

Durch den Verkauf des MS Hansa Aalesund sind nun nur noch drei Schiffe für den Dachfonds unter Fahrt. Ob die Wirtschaftlichkeit damit aufrechterhalten werden kann, muss abgewartet werden. Kummer sind die Anleger gewohnt. So blieben die Ausschüttungen deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Die Anleger müssen die weitere Entwicklung nicht abwarten, sondern können auch versuchen, Schadensersatz geltend zu machen. Zur Überprüfung ihrer Ansprüche und Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen beworben. Die Realität sah allerdings oft ganz anders aus. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren. Allerdings hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und damit u.a. auch das Risiko des Totalverlusts. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen nicht dargestellt, kann Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt hat.

http://ift.tt/1hHxX63

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Hansa Treuhand HT Flottenfonds II: MS Hansa Aalesund offenbar verkauft appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1VgzCOa

Thursday, August 27, 2015

Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei fehlerfreier Selbstanzeige

http://ift.tt/1IYBZfL Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist an komplexe Anforderungen geknüpft. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen. Das gelingt allerdings nur, wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind dabei komplex. Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

Ein typischer Fehler bei der Selbstanzeige ist die Unvollständigkeit. Sie muss die Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen. Mindestens die Angaben der vergangenen zehn Jahre müssen dabei gegenüber der zuständigen Finanzbehörde korrigiert werden. Werden nur die Angaben zu einer bestimmten Steuerart berichtigt, zu einer anderen aber verschwiegen, schlägt die Selbstanzeige fehl. Das gilt auch, wenn eine zu geringe Steuerschuld angegeben wird oder die Selbstanzeige einen zu kurzen Zeitraum umfasst.

Darüber hinaus darf für die Selbstanzeige noch kein Sperrgrund vorliegen. Der wichtigste Sperrgrund ist, dass die Steuerhinterziehung bereits durch die Behörden entdeckt wurde oder der Täter zumindest mit der Entdeckung rechnen musste.

Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind vom Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Angaben nicht vollständig oder nicht detailliert genug sind, ist groß. Als Konsequenz schlägt die Selbstanzeige fehl und kann sich nur noch wie ein Geständnis strafmildernd auswirken.

Damit die Selbstanzeige zur Straffreiheit führt, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss. Darüber hinaus können sie auch dabei behilflich sein, die nötigen Unterlagen von den Banken zu beschaffen.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

http://ift.tt/1IYBZfL

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei fehlerfreier Selbstanzeige appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1NJeBJH

Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet

http://ift.tt/1Lkk4a0 Bei Erbfällen mit Auslandsbezug entscheidet der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Geregelt wird dies durch die neue EU-Erbrechtsverordnung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele Deutsche haben im Alter ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt. Die Finca auf Mallorca oder das Häuschen in der Toskana wurden zu ihrem Zuhause. Der gewöhnliche Aufenthaltsort befand sich in Spanien oder Italien. Im Erbfall konnte das aber zu Streitigkeiten führen, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. In Deutschland und Italien war die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend, in anderen Ländern der gewöhnliche Aufenthaltsort.

Die neue EU-Erbrechtsverordnung ist am 17. August 2015 verbindlich in Kraft getreten und sorgt nun für eine einheitliche Regelung. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug ist das Erbrecht des Landes anzuwenden, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Der Nachlass des deutschen Erblassers mit Lebensmittelpunkt in Spanien wird nach dem spanischen Erbrecht behandelt, für das Erbe des deutschen Erblassers in Italien gilt das italienische Erbrecht, etc..

Das kann Folgen für die Erben haben. Denn das Erbrecht ist in den Staaten ganz unterschiedlich geregelt. Das kann z.B. die gesetzliche Erbfolge, die Erbquote, die Pflichtteilsansprüche, den Erbverzicht aber auch die Gültigkeit des Testaments betreffen. Das in Deutschland beliebte Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, wird nicht in allen anderen Staaten anerkannt.

Für im Ausland lebende Deutsche bedeutet dies, dass sie ihre letztwillige Verfügung noch einmal überprüfen und möglicherweise auch anpassen sollten. Es besteht auch die Möglichkeit zu verfügen, welches Erbrecht angewendet werden soll. Beim Berliner Testament ist dabei zu beachten, dass Änderungen von beiden Ehepartner veranlasst werden müssen, da einseitige Verfügungen beim gemeinschaftlichen Testament nicht wirksam sind.

Die EU-Erbrechtsverordnung sorgt also für Klarheit, kann das Erben und Vererben aber auch schwieriger gestalten. Bei Fragen rund um das Testament oder den Erbvertrag können sich Erblasser und Erben an im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://ift.tt/1Lkk4a0

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1NJezBs

Hansa Treuhand MS Hansa Kristiansand: Containerschiff offenbar verkauft

http://ift.tt/1hHxX63 Das Containerschiff MS Hansa Kristiansand wurde nach Angaben des „fondstelegramms“ verkauft. Demnach reicht der Erlös um die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu bedienen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche Schiffsfonds gerieten durch die weltweite Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Davon war auch das Containerschiff MS Kristiansand betroffen. Daher wurde bereits 2010 ein Betriebsfortführungskonzept mit freiwilliger Teilnahme beschlossen. Doch auch durch das zusätzliche Kapital konnten die Probleme nicht nachhaltig gelöst werden. Ein zweites Sanierungskonzept scheiterte 2014, so dass der Verkauf der MS Hansa Kristiansand beschlossen wurde. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, wurde das Containerschiff jetzt verkauft. Mit dem Erlös kann demnach das Fremdkapital bedient werden.

Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem von Hansa Treuhand aufgelegten Schiffsfonds MS Hansa Kristiansand enttäuschend. Die Ausschüttungen konnten die Erwartungen nicht erfüllen. Anleger können aber noch Ansprüche auf Schadensersatz haben, sofern diese noch nicht verjährt sind. Es gilt eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren. Zur Überprüfung und Geltendmachung der Forderungen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah dann aber anders aus und viele Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Über die Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen allerdings auch umfassend informiert werden müssen. Denn den Anlegern kann im schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Daher ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel auch nicht zum Aufbau der Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig nur unzureichend dargestellt oder ganz verschwiegen. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://ift.tt/1hHxX63

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Hansa Treuhand MS Hansa Kristiansand: Containerschiff offenbar verkauft appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1MPtARn